Mietrecht


Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Wer zahlt die Schönheitsreparaturen?

Die Ausführung der Schönheitsreparaturen obliegt nach dem BGB dem Vermieter.

In den meisten vorgefertigten Mietverträgen wird diese Verpflichtung jedoch dem Mieter übertragen. Der BGH hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass die Schönheitsreparaturen in diesen Fällen nicht vom Mieter durchgeführt werden müssen. Hier sind besonders ältere Mietverträge betroffen, aber auch in neueren Verträgen finden sich noch immer unwirksame Klauseln. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung sich stetig weiter entwickelt und Klauseln, die heute als wirksam gelten künftig für unwirksam erklärt werden könnten.

Es bedarf daher in jedem Einzelfall, gleich ob bei Abschluss eines Mietvertrages oder dessen Beendigung der Prüfung, ob die verwendeten Klauseln wirksam sind und wer damit für die Durchführung der Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.

Von den Schönheitsrepraturen zu trennen sind Schadenersatzansprüche, etwa wegen Beschädigung von Wandfliesen oder Türen. Auch wenn der Mieter Schönheitsreparaturen wegen fehlender Vereinabrung nicht durchführen muss, bleibt der doch zum Schdenersatz verpflichtet, wenn das Eigentum des Vermieters über die mit der Mietzahlung abgegoltene Abnutzung hinaus beschädigt wird. Hier gibt es eine Vielzahl von Streitpunkten,


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Nebenkostenabrechnung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Nebenkostenabrechnung: Prüfung und Durchführung

In den meisten Mietverträgen ist geregelt, dass über die Nebenkosten und die geleisteten Vorrauszahlungen jährlich abgerechnet wird.

Diese Abrechnungen sind kompliziert und wegen der ständig steigenden Nebenkosten ein steter Quell des Ärgers. Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Erstellung der Abrechnung. Die Abrechnung muss bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres dem Mieter zugegangen sein. Genau so wichtig ist die Erhebnung von Einwendungen des Mieters ebenfalls innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung.

Eine weitere Möglichkeit ist als sogn. Inklusiv- oder Teilinklusivmiete die Pauschalierung der Nebenkosten ganz oder teilweise. Daraus folgt dann, dass eine Abrechnung nicht erfolgt und Nachzahlungen insoweit nicht gefordert werden können

Wir prüfen die nach den mietvertraglichen Vereinbarungen abzurechnenden Nebenkosten, prüfen und erstellen Abrechnungen und setzen Ihre Rechte als Vermieter oder Mieter durch.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Modernisierung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Modernisierungsmaßnahmen planen oder widersprechen (dulden)

Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser können auf die Mieter umgelegt werden, regelmäßig in Höhe von 11% des aufgewendeten Betrages jährlich. Reparaturkosten, die durch die Modernisierung erspart werden sind in die Berechnung der Mieterhöhung auf zu nehmen.

Wir beraten Sie bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und entwerfen die Mieterhöhungsverlangen. Erforderlichenfalls setzen wir die Erhöhungen durch.

Haben Sie ein Erhöhungsverlanegn oder eine Ankündigung von Modernisierungsmassnahmen erhalten, prüfen wir die Berechtigung und setzen Ihre Rechte durch. So fragt sich, ob Sie zur Duldung der Modernisierungsmaßnahme überhaupt verpflichtet sind und ob die folgende Mieterhöhung durchgesetzt werden kann.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Mieterhöhung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Mieterhöhung und die Begründungen

Die Miete kann bei entsprechenden mietvertraglichen Vorrausetzungen bis zur Höhe der orstüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, jedoch maximal um 20% innerhalb von drei Jahren, in durch Verordnung festgelegten Gebieten, so in ganz Hamburg 15% (Kappungsgrenze). Daneben müssen weitere formale Vorraussetzungen erfüllt sein.

Unabhängig davon kann die Miete bei Modernisierungen erhöht werden.

Wir prüfen die Vorraussetzungen, erstellen die Mieterhöhungsverlangen für Vermieter.

Für Mieter prüfen wir die Berechtigung des Erhöhungsverlangens und wehren dies ggf. ab.


Mietrecht: Rechtsanwälte / Anwalt für Mietrecht in Hamburg  Bramfeld / Barmbek

Kündigung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Kündigung, durch Vermieter oder Mieter

Sie wollen einem Mieter kündigen?

Dies ist nur unter genau umschriebenen Bedingungen möglich, z.B. Zahlungsverzug, andere Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf.

Wir beraten Sie, sprechen die Kündigung aus und setzen sie gerichtlich und in der Zwangsvollstreckung durch.

Sie wollen als Mieter eine Kündigung aussprechen, aber der Mietvertrag enthält einen festen Mietzeitraum oder einen befristeten Kündigungsausschluss?

Wir prüfen die rechtlichen Fragen und die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Wir prüfen die Berechtigung der Kündigung, ihre formelle Wirksamkeit und verteidigen Ihre Rechte.