Wohnungseigentumsrecht


Wohngelder

Wohngelder

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Problem mit dem Wohngeld?

Um die Funktionsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten sind die Eigentümer verpflichtet monatliche Wohngelder bzw. Hausgelder gemäß den Festlegungen des aufzustellenden Wirtschaftsplans zu zahlen. Über diese Zahlungen ist wiederum jährlich abzurechnen.

Wir treiben rückständige Wohngelder ein, vom außergerichtlichen Mahnschreiben über den gerichtlichen Mahnbescheid und die Klage vor dem Wohnungseigentumsgericht bis hin zur Zwangsvollstreckung und der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums.


Entzug des Wohnungseigentums

Entzug des Wohnungseigentums

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Entzug des Wohnungseigentums korrekt?

Je nach den in der Eigentümergemeinschaft getroffenen Vereinbarungen kann u.U. mit Zahlungen säumigen Eigentümern das Eigentum entzogen werden.

Unabhängig davon ist die Zwangsversteigerung des Eigentums bei Zahlungsrückständen.

Wir suchen für Sie die geeignete Möglichkeit die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft sicher zu stellen.


Beschlussanfechtung

Beschlussanfechtung

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Beschlussesanfechtung und Fristen

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können rechtwidrig oder nichtig sein.

Nichtigkeit tritt nur in seltenen Ausnahmefällen ein.

Der Normalfall des „falschen“ Beschlusses ist die Rechtswidrigkeit. Diese muss durch gerichtliche Anfechtung innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung geltend gemacht werden. Ob das Protokoll der entsprechenden Versammlung vorliegt oder nicht ist dabei unerheblich. Die Anfechtung eines Beschlusses muss sodann innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.

Aufgrund der engen Fristen sprechen Sie uns in Zweifelsfällen bitte umgehend an.


Abrechnungen

Abrechnungen

Ihr Anwalt:

Dirk Ewald, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Dirk Ewald

Ist die Abrechnung korrekt?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss über ihre Einnahmen und Ausgaben jährlich abrechnen. Regelmäßig wird diese Abrechnung, bestehend aus Gesamt- und Einzelabrechnungen  von der Verwaltung erledigt und in der ordentlichen Eigentümerversammlung von der Gemeinschaft beschlossen.

Ist die Abrechnung unrichtig muss der entsprechende Beschluss innerhalb eines Monats gerichtlich beim zuständigen Amtsgericht mit einer Anfechtungsklage angefochten werden. Entscheidend ist lediglich das Datum der Versammlung, nicht etwa der Zugang des Protokolls!

Rufen Sie uns rechtzeitig an.