Kindesunterhalt

Kindesunterhalt
Ihr Anwalt:

Andreas Baatz, Rechtsanwalt in Hamburg (EHB-Hamburg) Rechtsanwalt Andreas Baatz

Unabhängig vom Umgangsrecht: Der Kindesunterhalt

„Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle….“  hört man immer wieder.

Das stimmt zwar, ist aber nur die halbe Wahrheit.
Genauso wichtig ist die Feststellung, wie hoch das Einkommen des Pflichtigen ist, ob es zusätzliche Einkommensquellen gibt, welche Schulden anzurechnen sind und natürlich auch die Frage, ob das Kind eigenes Einkommen hat.

Und was ist, wenn das Kind volljährig ist, eine Ausbildung absolviert, nicht mehr zu Hause wohnt, der zahlende Elternteil weniger verdient, Elterngeld bezieht, wie hoch ist der Selbstbehalt, was ist mit dem Kindergeld ….

Und schon ist die Berechnung gar nicht mehr so einfach.

Wir errechnen, ob und wie viel Sie zu zahlen haben bzw. wie viel Ihnen zusteht.

Wichtig ist: der Kindesunterhalt hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn also beispielsweise ein Vater keinen Kindesunterhalt zahlen kann, so hat er trotzdem das Recht, sein Kind zu sehen.