Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich: Sicherheit für die Zukunft
Seit dem 1. September 2009 ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich Ihrer Rente und der Rentenanwartschaften, grundlegend reformiert worden. Fast alle Anrechte werden jetzt im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten direkt verteilt. Man vermeidet damit, dass Anrechte mit unterschiedlichen Wertigkeiten durch Umrechnungen verfälscht werden.
Bei Ehen, die weniger als drei Jahre dauerten, muss ein Versorgungsausgleich nur noch durchgeführt werden, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.
Sind die auszugleichenden Beträge nur gering, so wird zukünftig der Ausgleich ebenfalls nicht mehr stattfinden.
Ihr Vorteil: Die Scheidungsverfahren können schneller durchgeführt werden.
Wir beraten Sie und passen auf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, auch wenn Sie einen Verzicht vereinbaren wollen. Gegebenenfalls werden wir entsprechende Anträge beim Gericht stellen und dafür sorgen, dass Ihnen die Rentenanwartschaften erhalten bleiben.