Wohnung
Bei einer Scheidung stehen oft folgende Überlegungen an:
Soll die Wohnung oder das Haus aufgegeben werden oder will einer der beiden Eheleute sie weiter für sich nutzen. In jedem Fall sollte ein Mietvertrag derart umgestaltet oder neugefasst werden, dass auch nur derjenige im Mietvertrag steht, der die Wohnung tatsächlich weiterhin bewohnt. Soll die Wohnung aufgegeben werden, muss der Mieter oder beide Eheleute (soweit sie im Mietvertrag stehen) den Mietvertrag kündigen.
Wenn beide Eheleute sich streiten und die Ehewohnung oder ein Haus allein für sich nutzen wollen, so kann das Gericht einem Ehepartner die Ehewohnung zuweisen. Dabei entscheidet immer der konkrete Einzelfall. Kriterien für die Entscheidung können der Aufenthalt der Kinder sein oder die Möglichkeit, leichter eine neue Wohnung zu finden.
Genauso wichtig ist oft die Frage, ob dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsentschädigung zusteht.
Wir helfen Ihnen, wenn im Streitfall ein gerichtliches Verfahren nötig ist.