Mieter haftet unter Voraussetzungen für einen Schaden am Mietwagen

Mieter haftet nur unter engen Voraussetzungen für einen Schaden am Mietwagen
Für die Beschädigung eines Mietfahrzeugs kann der Vermieter vom Mieter nur dann Ersatz verlangen, wenn er nachweist, dass der Schaden bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war und aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Es gibt keine Beweiserleichterungen für den Vermieter (so schon BGH 3.11.04, VIII ZR 28/04 ).