Erbrecht
Erbrecht
Zum Erbrecht gehört die Erbauseinandersetzung nach dem Tod des Erblassers, aber oft auch der Streit zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben. Auch die vorsorgende Planung zu Lebzeiten, um Streit nach dem Tode zu vermeiden, z.B. Unternehmen auf die nächste Generation zu überführen.
General- und Vorsorgevollmacht
- Testament
- Erbvertrag, auch unter Berücksichtigung der Pflichtteilsberechtigten
- Unternehmensnachfolge mit Umstrukturierung von Unternehmen
- Stiftungen (lebzeitig oder auf den Todesfall)
- Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge mit Absicherung der Übergeber
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