Familienrecht
Familienrecht: Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft
Wir beraten und vertreten unser Klientel zielorientiert und kompetent rund um das Familienrecht und Recht der Lebenspartnerschaft. Dies auch im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung oder im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen jeder Art.
Zur Klärung von Streitigkeiten gehört insbesondere:
- Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt bei Trennung oder auch nach der Ehescheidung.
- Aufenthalt der gemeinsamen Kinder. Kann die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden? Wie wird der Umgang des ggf. nicht betreuenden Elternteils geregelt?
- Aufteilung gemeinsamen Vermögens.
- Umgang mit gemeinsamen Schulden?
- Ansprüche auf Zugewinnausgleich, also den Ausgleich von Vermögenswerten, die von den Ehegatten während der Ehe begründet worden sind, was zählt dazu?
- Den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich von Rentenanwartschaften.
- Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Ihrem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren sowie auch vor Ihrer Heirat oder während der Ehe, wenn es darum geht, für den Fall des Scheiterns der Ehe Trennungs- oder Ehescheidungsfolgen vorab vertraglich, z. B. im Rahmen eines Ehevertrages zu regeln.
Wir beraten und vertreten Sie auch bzgl. des Volljährigenunterhaltes oder in Unterhaltsansprüchen z. B. der Eltern wegen nicht gedeckter Pflegeheimkosten etc.