Gewaltschutz
Gewaltschutz, Schutz für die Opfer in der Ehe
„Wer schlägt, muss gehen“ lautet das Grundprinzip um Sie vor Gewalt in der Ehe zu bewahren und damit ist sowohl körperliche, als auch psychische Gewalt gemeint.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie das Opfer von Gewalt geworden sind und weisen Ihnen den Weg zu den Gerichten und Einrichtungen, die weiter helfen. Bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung stehen wir Ihnen natürlich bei.
Aber auch dann wenn Sie aus Ihrer Wohnung gewiesen wurden, gibt es Wege zurück in die Familie.
Für Opfer von Stalkern können Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote und Näherungsverbote erwirkt werden.
Rufen Sie uns an.