Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerschaften und „Partnerschaften auf Lebenszeit“
Seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 01.08.2001 betreuen wir gleichgeschlechtliche „Partnerschaften auf Lebenszeit“ und übernehmen die Interessenvertretung bei einer Aufhebung. Dabei kümmern wir uns um den Versorgungsausgleich, Wohnung, Hausrat, Erbrecht, Güterrecht und auch den Lebenspartnerschaftsunterhalt.
Ferner gehört es zu unseren Aufgaben, Fragen zum sog. „kleinen Sorgerecht“ zu klären, also um Fragen, die auftreten, wenn ein Lebenspartner ein Kind hat und allein sorgeberechtigt ist.