Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen planen oder widersprechen (dulden)
Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser können auf die Mieter umgelegt werden, regelmäßig in Höhe von 11% des aufgewendeten Betrages jährlich. Reparaturkosten, die durch die Modernisierung erspart werden sind in die Berechnung der Mieterhöhung auf zu nehmen.
Wir beraten Sie bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und entwerfen die Mieterhöhungsverlangen. Erforderlichenfalls setzen wir die Erhöhungen durch.
Haben Sie ein Erhöhungsverlanegn oder eine Ankündigung von Modernisierungsmassnahmen erhalten, prüfen wir die Berechtigung und setzen Ihre Rechte durch. So fragt sich, ob Sie zur Duldung der Modernisierungsmaßnahme überhaupt verpflichtet sind und ob die folgende Mieterhöhung durchgesetzt werden kann.