Beschlussanfechtung

Beschlussesanfechtung und Fristen
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können rechtwidrig oder nichtig sein.
Nichtigkeit tritt nur in seltenen Ausnahmefällen ein.
Der Normalfall des „falschen“ Beschlusses ist die Rechtswidrigkeit. Diese muss durch gerichtliche Anfechtung innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung geltend gemacht werden. Ob das Protokoll der entsprechenden Versammlung vorliegt oder nicht ist dabei unerheblich. Die Anfechtung eines Beschlusses muss sodann innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.
Aufgrund der engen Fristen sprechen Sie uns in Zweifelsfällen bitte umgehend an.