Wohngelder

Problem mit dem Wohngeld?
Um die Funktionsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten sind die Eigentümer verpflichtet monatliche Wohngelder bzw. Hausgelder gemäß den Festlegungen des aufzustellenden Wirtschaftsplans zu zahlen. Über diese Zahlungen ist wiederum jährlich abzurechnen.
Wir treiben rückständige Wohngelder ein, vom außergerichtlichen Mahnschreiben über den gerichtlichen Mahnbescheid und die Klage vor dem Wohnungseigentumsgericht bis hin zur Zwangsvollstreckung und der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums.