Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten
Der BGH hat in zwei Grundsatzurteilen (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) die von Banken bei der Kreditvergabe erhobenen Bearbeitungsgebühren für rechtswidrig erklärt. In der Folge hat der Verbraucher, jedenfalls für unverjährte Forderungen seit 2011 das Recht diese Bearbeitungsgebühren, die im Regelfall mehrere hundert Euro ausmachen, aber auch tausende Euro betragen können zurück zu fordern. Dies soll für alle Verbraucherdarlehen gelten, von Bankenseite wird aber eingewendet, dies gelte nicht für Immobiliendarlehen und Förderkredite. Verbraucherschützer sind gegenteiliger Ansicht. Urteile dazu stehen zZ noch aus.
Auch für ältere Forderungen wird die Ansicht vertreten, dass diese noch geltend gemacht werden können. Eine Entscheidung des BGH dazu steht aber noch aus.
Auf die Musterschreiben der Verbraucherzentralen etc. reagieren die Banken allerdings im Regelfall ablehnend mit langen juristischen Formschreiben. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich aber in vielen Fällen außergerichtliche Zahlungen erreichen.
Ein Musterschreiben der Zeitschrift Finanztest finden Sie beispielhaft hier.