E-Roller
Wenn die E-Roller 2o km/h fahren können, so sehe ich sie in der Innenstadt faktisch langsamer und etwas schneller als Fussgänger laufen fahren. Bei der Qualität unserer Radwege und den kleinen Rädern der E-Roller auch Selbstschutz. E-Roller haben keine Betriebsgefahr.
Aber wussten Sie:
Für den E-Roller gilt die StVO, u.a.
- das Rechtsfahrgebot
- nicht nebeneinander fahren
- das Mindestalter 14
- das Solofahrgebot
- kein ggf. Wahlrecht (wie Radfahrer) ob Strasse oder Radweg, nur Radweg wenn baulich vorhanden
- Einfahrverbot gilt auch, ausgen. Zusatzschild „E-Roller frei“.
- keine Gehwegbenutzung, keine Fussgängerzone, ausgen. Schild „E-Roller frei“.