Falsches Abstellen von E-Scootern
Halterkostenbescheid bei E-Scootern
StVG § 25a Abs. 1; eKFV § 11, Abs. 5; StVO § 1 Abs. 2
Beim falschen Abstellen von E-Scootern kommt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO in Betracht. Für diesen ist § 25a StVG anzuwenden.
AG Hamburg-Altona, Beschl. v. 23.01.2023 – 327b OWi 1/23